§ 1 Geltungsbereich

1.) Verkäufe, Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturarbeiten, von First Autoglas erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden
Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.

2.) Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Untenehmen, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen
Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

§ 2 Vertragsschluss

1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von First Autoglas zustande und richtet sich
ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

2.) Unsere Handelsvertreter, sind berechtigt, in unserem Namen Steinschlagreparaturen und Scheibenaustauschaufträge entgegen zu nehmen. Sollte der
Kunde ohne zwingenden Grund, nach Erteilung des Auftrages zurücktreten, berechnen wir 50,oo € zuzüglich 25 % des Auftragswertes als Entschädigung.

§ 3 Leistungsfristen und -termine, Gefahrübergang

1.) Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von First Autoglas e.K. schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde First Autoglas e.K.
alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche
Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

2.) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von First Autoglas e.K. liegende und von First Autoglas e.K. nicht zu vertretende
Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden First Autoglas e.K. für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das
Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.) Sofern First Autoglas e.K,0 für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der
Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist First Autoglas zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit First Autoglas von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird.
Dies gilt jedoch nur, wenn First Autoglas die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall werden die Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Leistungen informiert und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.

4.) Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der
Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von First Autoglas fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

§ 4 Abnahme

1.) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald First Autoglas e.K. ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der
Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von First Autoglas e.K. gesetzten, angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu
verpflichtet ist.

2.) Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalte zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug - ausgenommen an der
von First Autoglas ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß § 7, 8, 9 und 10 dieser AGB
gelten - ausgeschlossen.

§ 5 Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen

1.) Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

2.) Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Preisliste von First Autoglas inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.) Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung. Wechsel / Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für First Autoglas kosten- und spesenfrei erfüllungshalber
angenommen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung an Unternehmer

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
1.) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von UNS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das
Eigentum von First Autoglas. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der First Autoglas zustehenden Saldoforderung.

2.) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist
dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur
Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von First Autoglas gefährdende Verfügung zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der
Weiterveräußerung an First Autoglas ab; First Autoglas nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach
Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen
First Autoglas und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich
ermächtigt, die an First Autoglas abgetretenen Forderungen treuhänderisch für First Autoglas im eigenen Namen einzuziehen. First Autoglas kann
diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Autoglas
Lux e.K. in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist First Autoglas berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

3.) Der Kunde wird First Autoglas jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an
First Autoglas abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen
Unterlagen First Autoglas anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigenturmsvorbehalt von First Autoglas hinweisen. Die Kosten einer
Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

4.) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von First Autoglas um mehr als 10 %, so ist der Kunde
berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

5.) Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber First Autoglas in Verzug und tritt First Autoglas vom
Vertrag zurück, so kann First Autoglas unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen
gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde First Autoglas oder den Beauftragten von First Autoglas sofort Zugang zu den
Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

§ 7 Beschaffenheit, Gewährleistung

1.) First Autoglas gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, sie bemisst sich ausschließlich nach
den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen, konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

2.) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden von First Autoglas überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende
Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3.) Bei jeder Mängelrüge steht First Autoglas das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten
Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde First Autoglas die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

4.) Mängel wird First Autoglas nach eigener Wahl für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache
(gemeinsam "Nacherfüllung") sowie ggf. deren Installation beseitigen.

5.) Der Kunde wird First Autoglas die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn First Autoglas mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher
Mitteilung an First Autoglas den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von First Autoglas den Ersatz der notwendigen Kosten zu
verlangen.

6.) Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z. B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel
nicht von First Autoglas zu vertreten sind.

7.) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat First Autoglas sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so
kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß § 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen
verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von First Autoglas kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte.
Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei First Autoglas durchzuführen. Die Rechte
des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß § 7, Ziffer 7, Satz 1 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

8.) Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher . Die Verjährungsfrist
für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB
im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

§ 8 Gewährleistung bei Reparaturen

1.) First Autoglas gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende, ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. First Autoglas weist
ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder
nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde
infolgedessen First Autoglas mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden, First Autoglas erstattet in diesem Fall etwaige
vorab gezahlte Kosten der Reparatur an denjenigen, der die Reparatur bezahlt hat.

2.) Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus.
Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

3.) Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie
12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

§ 9 Haftung und Schadensersatz

1.) Vorbehaltlich der Regelung in § 9, Ziffer 2 und 3 dieser AGB wird die gesetzliche Haftung von First Autoglas für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i)
First Autoglas haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung
wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) First Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem
Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der First Autoglas - Servicemobil ohne grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch First Autoglas entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte
Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer
Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

2.) Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden,
Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die First Autoglas keine Haftung übernimmt.

3.) First Autoglas haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des
Kunden aus Verwahrung sind -außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von First Autoglas und Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit-
ausgeschlossen.

4.) Liefert First Autoglas im Rahmen eines Liefergeschäftes an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen
Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch First Autoglas keinen Anspruch auf die Erstattung,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der
mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist First Autoglas nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

§ 10 Garantiebedingungen

1.) First Autoglas gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten
Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche
oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

2.) First Autoglas gewährt ihren Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in
den nachfolgenden Ziffern 3 bis 8 folgendes: (a) "lebenslange Dichtigkeitsgarantie" - die Dichtigkeit der Montage der von First Autoglas erneuerten
Fahrzeugverglasung, ("Dichtigkeitsmängel") sowie (b) "lebenslange Haltbarkeitsgarantie" - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung. Ein
Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein
Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.

3.) Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.

4.) Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde First Autoglas
einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch
gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die
Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch First Autoglas bzw. die First Autoglas Service-Center. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt
First Autoglas die Kosten der Nachbesserung, jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung
gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser
Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrkosten, Kostenvoranschlag verlangen.

5.) Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei
First Autoglas oder einem der First Autoglas Service Center schriftlich geltend zu machen.

6.) Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von
First Autoglas nicht zu vertreten sind.

7.) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren
bzw. austauschen lässt.

8.) Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach
Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch First Autoglas vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder -halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese
Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

§ 11 Datenschutz, Allgemeine Bestimmungen

1.) Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden von First Autoglas Daten zur Person des Kunden oder zum Auftrag im Rahmen der
Regelungen des Bundesdatenschutzes verarbeitet. Auf die dem Kunden zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
weisen wir hin.

2.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine
Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

3.) Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.

4.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz First Autoglas

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)